Hier finden Sie nützliche Informationen für Wohngungseigentümer

Trotz einer Hausverwaltung, Dienstleistern und Wartungsfirmen verbleiben den Wohnungseigentümer einige Verpflichtungen.

 

Gemäß §16 Abs 3 WEG hat der Wohnungseigentümer das Wohnungseigentumsobjekt und die dafür bestimmten Einrichtungen (insbesondere die Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie die Beheizungs- und sanitären Anlagen) auf seine Kosten so zu warten und in Stand zu halten, dass den anderen Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst.

 

Innerhalb der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte (dazu zählen grundsätzlich Wohnungen, sonstige selbständige Räumlichkeiten (z.B. Garagen, Büroräumlichkeiten und Abstellplätze für KFZ) aber auch beim Zubehör-Wohnungseigentum trifft also die Erhaltungspflicht den jeweiligen Wohnungseigentümer selbst.

Dabei geht es grundsätzlich darum, eventuell auftretende Schäden unverzüglich auf eigene Kosten beheben zu lassen, bei Gefahr im Verzug, selbstständig weitere Schritte zu setzen, um einen drohenden Schaden abzuwehren bzw. möglichst gering zu halten.

 

Die Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft beschränkt sich in den Wohnungseigentumsobjekten lediglich auf die Behebung ernster Schäden des Hauses (Beispiel: Risse im Mauerwerk, die auf statische Mängel des Hauses schließen lassen; Explosionsgefahr auf Grund mangelhafter elektrischer Leitungen in der Wohnung etc.)

 

Im „alltäglichen Leben“ fallen für den Eigentümer folgende beispielhafte „regelmäßige“ Wartungsarbeiten an:

 

HEIZUNGSANLAGE:

Die Heizkörperventile sind außerhalb der Heizperiode zu öffnen, um ein Steckenbleiben der Ventile zu verhindern. Besonders bei älteren Anlagen lassen sich die Ventile zu Beginn der Heizperiode nicht mehr öffnen und müssen getauscht werden. Bei „Thermostatventilen“ bleiben die Schiebezapfen hängen und der Heizköper bleibt in der Folge kalt. Hier kann in der Regel die Entfernung des Thermostatkopfes und das Herausziehen des Schiebezapfens am Ventil mit der „Kombizange“ den Einsatz eines Installateurs vermeiden.

 

WOHNUNGSSTATION:

Das regelmässige Reinigen des Vorlauf- und Rücklauffilter sowie Kontrolle der kompletten Station auf Richtigkeit der Einstellung und Dichtheit der Verbindungen durch eine Fachfirma.

 

LÜFTUNGSFILTER:

Bei Lüftungsanlagen (Komfortlüftung oder Abluftanlagen wie WC, Bad) ist der eventuelle Filter regelmässig zu tauschen oder zu reinigen bzw. die Öffnungen von Schmutz und Staub zu befreien.

 

FENSTER und BALKONTÜREN, Jalousien und Rollos:

Das Einstellen der Fenster und Türen ist ebenso Aufgabe des Wohnungseigentümers. Um die Gangbarkeit der Scharniere zu gewährleisten, ist ein regelmäßiges Einsprühen der beweglichen Teile mit entsprechenden Schmiermitteln (z.B.: WD 40, EVVA – Multispray u. a.) unabdingbar. Als Schmiermittel dürfen dabei nur „harz- und säurefreie Öle“ verwendet werden. Die Gummidichtungen sind ebenfalls mindestens zweimal jährlich mit entsprechenden Mitteln (Autopflegemittel verwenden) einzulassen, um ein Verspröden und Verhärten der Dichtungen zu vermeiden. Dies betrifft ebenso die Jalousien und Rollos. Diese dürfen jedoch nur mit fettfreien Schmiermitteln (z.B.: mit Silikonspray und speziellen Industriesprays) gewartet werden.

 

Bei längerer ABWESENHEIT (ab drei Tagen) ist die „Wohnungsabsperrung“ für die Wasserzufuhr abzudrehen. Dies ist auch darum unabdingbar erforderlich, da bei einem eventuellen Rohrbruch die Versicherung Regressansprüche stellen könnte, sollte dies nicht erfolgt sein.

 

ELEKTROINSTALLATION: Der Prüfknopf bei den Fehlerstromschutzschaltern ist einmal monatlich zu betätigen, andernfalls kann dieser im Anlassfall „hängen bleiben“, wodurch es auch zu tödlichen Personenschäden kommen kann. Den Prüfknopf für den Warmwasserspeicher kann man jedoch nur in der „Aufladezeit“ (meistens ab 22°° bis 6°°) prüfen.

 

RAUCHMELDER: Der Heimrauchmelder muss regelmässig von Staub und Schmutz gereinigt werden und 1x jährlich die Funktion mittels Auslöseknopf getestet werden. Der Batterietausch wird im Regelfall optisch oder akkustisch angezeigt und ist vom Eigentümer selbstständig zu tauschen. Ein Entfernen der Rauchmelder kann im Schadensfall zu massiven Regressansrpüchen führen.

 

WOHNUNGSSPRECHSTELLE: diese ist von jedem Eigentümer bei Defekt auf eigene Kosten zu reparieren oder ganz zu tauschen.

 

Wohnungs- und Postkastenzylinder: Die Wartung kann ebenfalls mit einem Multispray erfolgen. Bei Defekt ist dieser auf eigene Kosten zu tauschen.

 

DRUCKSCHLÄUCHE: wie z. B. bei WC´s („Panzerschläuche“) oder Waschmaschinen und Geschirrspüler sind regelmäßig von einer Fachfirma überprüfen zu lassen. Sollte dies nicht erfolgen, können aus diesem Titel ebenso Regressforderungen durch die Versicherung im Schadensfall erfolgen.

 

Badewannen/Duschtassen sowie Anschlussfugen im Sanitärbereich: sämtliche dauerelastischen Wartungsfugen (Silikonfugen) sind regelmäßig auf Dichtheit zu überprüfen und bei Bedarf zu erneuern.