Hier finden Sie nützliche Informationen für Wohngungseigentümer

Die Willensbildung im Wohnungseigentum kannte bisher im Regelfall die einfache Mehrheit mittels 50% Zustimmung der Nutzwerte und in Ausnahmefällen die 2/3 Mehrheit oder 100% Zustimmung. Im Zuge der Beschlussfassung zählen aber nur die abgegebenen Stimmen JA/FÜR die Massnahme. Nicht Abgabe oder Falsch Abgabe (fehlende Unterschrift von Miteigentümer, vergessene Abgabe PKW Stellplatz usw) werden nicht als JA gezählt und sind somit nicht Zustimmungsrelevant.

Viele Wohnungseigentümer zeigen jedoch oft kein Interesse an den Geschehnissen in der Anlage. Dadurch wurden viele sinnvolle Massnahmen durch das Nicht abgeben der Stimmen verhindert oder kamen nicht zu Stande. Oft gibt es Umlaufbeschlüsse wo die Rücklaufquote weniger als 50% beträgt.

 

Die WEG Novelle sieht nun eine zusätzliche Zählung vor, die doch einiges an Bewegung in die Beschlussfassungen bringen kann.

Statt der 50% Zustimmung gilt auch ab 1.7.2022 der Beschluss als gefasst wenn zumindest 2/3 der abgegebenen Stimmen (wieder gerechnet nach Nutzwerten) FÜR die Massnahme stimmen und diese 2/3 zumindest 1/3 der gesamten Nutzwerte darstellen.

 

BEISPIEL:

WEG Objekt mit 100 Gesamt Nutzwerten. Bisher mussten 51 Nutzwerte einer Massnahme zustimmen um diese umzusetzen.

Zukünftig ist der Beschluss auch gefasst wenn 50 Nutzwerte abgeben und davon 35 Nutzwerte mit JA stimmen.

Die 35 Nutzwerte stellen mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen dar (50 Nutzwerte) und sind auch mehr als 1/3 der gesamten Nutzwerte der Anlage (100 / 3 = 33,33 Nutzwerte)

 

Es wird daher für alle Eigentümer umso wichtiger aktiv seine Meinung bei Beschlüssen abzugeben und seinen Willen kund zu tun.

 

Welche Auswirkungen das haben kann in zeigt ein Zeitungsbericht der Kronen Zeitung:

Warum Eigentümer ihre Wohnung verlieren könnten - Krone.at