Für die allermeisten Objekte endet das Geschäftsjahr mit 31.12. Zur Abgrenzung der Verbrauchskosten von Heizung, Strom, Wasser, Gas, Kälte usw. ist es notwendig rund um den 31.12. eines jeden Jahres die Zähler abzulesen oder die Lagerbestände von Pellets, Hackschnitzel und Öl abzuschätzen.
Auch wenn die Novelle des HeizKG manuelle Selbstablesungen bis 2027 verbietet macht es oft Sinn für sich selbst den eigenen Verbrauch festzuhalten und die Zähler abzulesen.
Während Kalt+ Warmwasserzähler noch recht einfach zu verstehen sind, gibt es bei Wärmezähler, modernen Elektrozählern (Smart Metern) oder auch Schätzung der Lagerbestände oft Fragen.
BIOMASSELAGER:
Pellets- oder Hackschnitzellager können recht einfach mit Messeinrichtungen zur Abschätzung und Abgrenzung der Menge ausgestattet werden. Ziehen Sie in Lagerräumen am Boden und seitlich in regelmässigen Abständen deutlich sichtbare Linien als Markierung.
Zum Beispiel im Abstand von allen 50cm und auch die Höhe können Sie unterteilen (zb Dritteln). So können Sie durch den Einstieg oder Guckloch recht einfach die vorhandene Füllmenge ermitteln.
SMARTMETER / Digitaler intelligenter Stromzähler:
Die Smartmeter senden automatisch in Abständen die Zählerstande an den Netzbetreiber und benötigen daher keine Ablesung vor Ort. Trotzdem kann es sinnvoll sein den eigenen Stromverbrauch mehrmals im Jahr im Auge zu haben.
Für versierte Nutzer können die meisten Zähler über eine IR Schnittstelle mittels Software selbst ausgelesen werden.
Durch die Fülle an Werten und Anzeigen ist nicht so einfach den "Zählerstand" zu erkennen.
Im Regelfall müssen Sie nichts bedienen oder drücken. Die Anzeige rollt automatisch alle paar Sekunden zum nächsten Anzeigewert. Bei jedem Zähler gibt es eine aufgedruckte Legende. Dort suchen Sie den Code für den Gesamtverbrauch oder Wirkenergie (+A) in kWh. Viele Zähler zeigen 2 Stromtarife an. Den sogenannten HT und NT Verbrauch. Das ist der Hochtarif und Niedertarif. Oder T1 und T2 bezeichnet. Das wäre beispielhaft wenn Sie einen speziellen Nachttarif haben.
in den allermeisten Fällen ist Ihr Stromverbrauch unter dem Code 1.8.0 sichtbar. Bei 2 Tarifzähler wäre der Stromverbrauch der Wert 1.8.1 und 1.8.2.
Die restlichen Anzeigewerte sind für nähere Detailinformationen. Die Werte unter Code 2.8.0 zeigen zum Beispiel wenn Sie in das Netz einspeisen (Photovoltaik).
Achtung: Vergleichen Sie die Zählernummer am Gerät mit der auf der Rechnung. Es passiert leider immer wieder, dass im Zuge der Installationen Zähler oder Topnummern vertauscht werden (zb bei Änderungen und Zusammenlegen von Wohnungen) oder von Anbeginn der falsche Zähler der Einheit zugeordnet worden ist.
Kurzanleitung Smart Meter der Tinetz
Kurzanleitung Smart Meter Landis+Gyr (E450)
Kurzanleitung Smart Meter Siemens
Die meisten Elektroversorgungsunternehmen bieten mittlerweile Kundenportale an, wo Sie Ihre Zählerstände und Verbräuche (der Smart Meter) bequem über das Internet abfragen können.
WÄRMEMENGENZÄHLER
Es gibt viele verschiedene Typen von Wärmemengenzähler. Im Regelfall zeigt jedoch der Erstwert oder der erste Wert bei Knopfdruck und Aktivierung der Anzeige den kumulierten Gesamtverbrauch in kWh an. Die weiteren Werte sind: Stichtagsdatum (zb 2020-12-31), Stichtagswert, Geräte- oder Prüfnummer. Bei grösseren Zählern auch der Volumenstrom [m3].
ACHTUNG: In seltenen Fällen ist Ihr Display mit einer rollenden Anzeige ausgestattet.
Zur schnellen Kontrolle ob der richtige Wert abgelesen wurde, sollte der Vorjahreswert kontrolliert werden und die Differenz mit dem Vorjahresverbrauch. Die Verbräuche sind jedoch nicht alleine entscheidend für die Heizkosten.
Beispiel Zählerablesung Techem
Das novellierte Heizkosten- und Kältekostenabrechnungsgesetz sieht vor, dass neue Zähler verpflichtend fernauslesbar ausgestattet sind. Ab 1.1.2022 haben Nutzer das Recht - bei fernauslesbaren Zählern - monatlich über die Verbräuche Auskunft zu erhalten. Das geschieht im Regelfall über ein Webportal der Ablesefirma oder Hausverwaltung oder kann auch per Telefon bei der Ablesefirma angefordert werden.
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